Absichtserklärung
dien/ˈapzɪçt͡sʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ/avsiktsförklaring
Wirtschaft, Politik: Erklärung eines Verhandlungspartners, die das Interesse an Verhandlungen über eine Absicht und am Abschluss eines Vertrages darüber ausdrückt, aber keine rechtliche Bindungswirkung hat