beleidigen
v/bəˈlaɪ̯dɪɡn̩/förolämpa, förolämpa, såra
jemanden in seiner Ehre oder Würde durch Worte oder Taten verletzen
Rechtsprechung: den Tatbestand der Beleidigung[3] verwirklichen
übertragen: auf etwas (insbesondere Sinnesorgane) dadurch einwirken, dass sie als negativ zu klassifizierenden Eindrücken ausgesetzt werden