Beleidigung
dien/bəˈlaɪ̯dɪɡʊŋ/förolämpning, ärekränkning
jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen
beleidigende Äußerung oder Handlung
deutsches Strafrecht: nach § 185 StGB strafbare vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer (natürlichen oder juristischen) Person, wodurch deren Ehre (Wert, der ihr aufgrund der Personenwürde und dem sittlich-sozialen Verhalten zukommt) verletzt wird