Ehe
dien/ˈeːə/äktenskap, innan
institutionell anerkannte und beurkundete Verbindung zweier Menschen, die in der Regel durch eine Liebesbeziehung, gemeinsame Lebensführung und dauerhaftes Bestehen (sowie oft, aber nicht überall, auch durch den Ausschluss einer gleichzeitigen gleichartigen Verbindung mit einem Dritten) gekennzeichnet ist
temporale Subjunktion, leitet einen nachzeitigen (in der Erzählzeit späteren) Satzteil ein: vor einem Bezugszeitpunkt