einstweilige Verfügung
dien/ˈaɪ̯nstˌvaɪ̯lɪɡə fɛɐ̯ˈfyːɡʊŋ/förfarande i brådskande fall
Recht: Verfahren im Zivilprozess, mit dem bis zu einer Entscheidung in einem allgemeinen Zivilprozess (dem sogenannten Hauptsacheverfahren) einstweilen Rechte gesichert oder Rechtsverhältnisse geregelt werden können