fahrlässig
adj/ˈfaːɐ̯lɛsɪk/oaktsam, vårdslös
sorglos, unbedacht
Strafrecht: unbeabsichtigte Art und Weise einer strafbaren Handlung oder Unterlassung bei gegebener Einsichtsfähigkeit:
deutsches Zivilrecht: die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassend