Fünf-Prozent-Hürde
dien/fʏnfpʁɔˈt͡sɛntˌhʏʁdə/femprocentsspärr
Sperrklausel für Wahlen, die fordert, dass eine Partei gemäß der Stimmverteilung Sitze nur zugeteilt bekommt, wenn sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereint