Fußgängerübergang
dern/ˈfuːsɡɛŋɐˌʔyːbɐɡaŋ/övergångsställe
Deutschland, Österreich, Italien (Südtirol): speziell gekennzeichnete Stelle, die anzeigt, dass Fußgängern beim Queren der Straße ein Vorrang gegenüber Kraftfahrern und Fahrradfahrern gewährt werden muss