Kapitulation
dien/kapitulaˈt͡si̯oːn/kapitulation
Kriegsrecht: Handlung, sich für militärisch besiegt zu erklären (Kapitulationen können nur von Kommandanten größerer selbständiger Einheiten unterzeichnet werden)
Völkerrecht: Vertrag zur Beendigung eines militärischen Konfliktes, in welchem sich ein Vertragspartner den Anordnungen des anderen Vertragspartners unterwirft
übertragen: völlige Aufgabe der eigenen Position in einer Auseinandersetzung