Kriegserklärung
dien/ˈkʁiːksʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ/krigsförklaring
einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Partei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt, sie hat spätestens 24 Stunden nach dem Beginn der ersten Kriegshandlungen zu erfolgen (2. Haager Konferenz)