Laie
dern/ˈlaɪ̯ə/lekman, lekman
allgemein: jemand, der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse oder keine abgeschlossene Fachausbildung hat
Kirche, Religion: jemand, der nicht Geistlicher ist
Recht, Rechtspflege: eine nicht rechtskundige Person, die in einem Gerichtsverfahren als Entscheidungsorgan auftritt