Leibesvisitation
dien/ˈlaɪ̯bəsvizitaˌt͡si̯oːn/kroppsvisitation
amtlich: (zumeist von einem oder mehreren Angehörigen der Polizei, des Zolls, der Ordnungsbehörden, des Militärs oder dergleichen vorgenommene) Handlung, bei der die am Körper getragene Kleidung einer Person (auf Drogen, Waffen und dergleichen) durchsucht sowie, im Verdachtsfall, der gesamte Körper/Körperöffnungen (nach Drogen und dergleichen) untersucht werden