Mord
dern/mɔʁt/mord
Recht: vorsätzliche Tötung einer Person unter qualifizierten Umständen; in Deutschland, wenn sie aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, geschieht
umgangssprachlich: allgemein Töten, Tötung eines Menschen