Raub
dern/ʁaʊ̯p/rån
das gewaltsame Wegnehmen; das Rauben
Strafrecht: die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB in Deutschland)
das geraubte Gut, die Beute