Recht

dasn/ʁɛçt/

rätt, höger, till lags, rät, ganska

  1. Recht im objektiven Sinn, Genitiv „Rechts“: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird

  2. Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt

  3. nur attributiv, also mit einer Deklinationsendung; keine Steigerung: zu der Seite gehörig, auf der die meisten Menschen das Herz nicht haben

  4. passend, richtig; den Erwartungen und der Moral entsprechend

  5. den anzuwendenden Gesetzen entsprechend; Fakten berücksichtigend

  6. angenehm, erwünscht

  7. keine Steigerung, Mathematik, von einem Winkel ausgesagt: 90 Grad messend

  8. im hohen Ausmaß (aber nicht wirklich sehr)

Myndigheter & officiella källor

Relevanta myndigheter och officiella källor för ämnet:

Mer läsning

För nyheter och fördjupning, läs mer hos etablerade svenska medier: