Recht
dasn/ʁɛçt/rätt, höger, till lags, rät, ganska
Recht im objektiven Sinn, Genitiv „Rechts“: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt
nur attributiv, also mit einer Deklinationsendung; keine Steigerung: zu der Seite gehörig, auf der die meisten Menschen das Herz nicht haben
passend, richtig; den Erwartungen und der Moral entsprechend
den anzuwendenden Gesetzen entsprechend; Fakten berücksichtigend
angenehm, erwünscht
keine Steigerung, Mathematik, von einem Winkel ausgesagt: 90 Grad messend
im hohen Ausmaß (aber nicht wirklich sehr)