Unschuldsvermutung
dien/ˈʊnʃʊlt͡sfɛɐ̯ˌmuːtʊŋ/oskuldspresumtion
Strafrecht: beispielsweise in Art. 6 II MRK verankertes und auch aus nationalen Normen ableitbares Prinzip, wonach eine einer Straftat verdächtigte oder beschuldigte Person bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig zu gelten hat