Verbrechen gegen die Menschlichkeit
dasn/ˌfɛɐ̯ˈbʁɛçn̩ ˈɡeːɡn̩ ˌdiː ˈmɛnʃlɪçkaɪ̯t/brott mot mänskligheten
Völkerrecht: Straftat nach Artikel 7 des IStGH-Statutes, die an einer Zivilbevölkerung im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs begangen wird, indem massenhaft Menschen vorsätzlich getötet, versklavt, vertrieben, gefoltert, vergewaltigt oder etwa zwangsweise sterilisiert werden; im Gegensatz zum Völkermord richten sich »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« nicht gegen eine bestimmte Gruppe, sondern gegen eine Zivilbevölkerung insgesamt