Verfügung
dien/fɛɐ̯ˈfyːɡʊŋ/bestämmelse, förfogande, föreläggande
allgemein: anordnende Bestimmung
Zivilrecht: Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, es beispielsweise auf einen Dritten überträgt
Prozessrecht: Arbeitsanweisung des Richters, Rechtspflegers oder eines Sachbearbeiters des Gerichts an den nachgeordneten Bereich
Verwaltungsrecht: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde, häufig in Form eines Bescheids
Strafverfahren: durch Staatsanwalt oder Richter getroffene Anordnung zur Sachleistung