Verhandlung
dien/fɛɐ̯ˈhandlʊŋ/förhandling, förhandling
Recht: gerichtliche Abhandlung einer Strafsache oder Ähnliches • Diese Bedeutungsangabe muss überarbeitet werden.
ein Interessenausgleich, durch den sich widersprechende Bedürfnisse von zwei oder mehreren Parteien mit Hilfe von Kommunikation und Strategie ausgeglichen werden sollen