Versicherung
dien/fɛɐ̯ˈzɪçəʁʊŋ/försäkring, försäkringsbolag
Recht: Vereinbarung, bei der eine Partei meist gegen ein Entgelt der anderen bei Eintritt bestimmter schädigender Ereignisse einen Ausgleich des Schadens zusagt
Recht, Wirtschaft: Unternehmen, das in Vereinbarungen meist gegen Entgelt anderen bei Eintritt bestimmter schädigender Ereignisse Ausgleich des Schadens zusagt