Orden
dern/ˈɔʁdn̩/orden, orden, regel
(klösterliche) Gemeinschaft, die unter einem Oberen oder einer Oberin nach bestimmten Regeln lebt und deren Mitglieder bestimmte Gelübde abgelegt haben müssen
seltener: weltlicher Verband, dessen Mitglieder nach bestimmten Vorschriften leben
Kurzform für Ritterorden (geistlich und weltlich)
Ehrenzeichen als Auszeichnung für besondere Verdienste und Leistungen zum Beispiel im militärischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder sozialen Bereich, das häufig vom Staat einer Einzelperson oder einer Gruppe von Personen verliehen wird
im 13. und 14. Jahrhundert nach dem Vorbild der Ritterorden[3] und geistlichen Orden[1] entstandene Gesellschaften und Vereine, die verschiedene Zwecke verfolgten
Reihenfolge, Ordnung
gewohnte Art und Weise, Brauch
Anordnung, Befehl, Gesetz
verbindliche Regel, unter der eine Gemeinschaft von Menschen lebt (zum Beispiel Mönche, Nonnen oder Ritter)